Sie wollen eine Wohnung kaufen und Tipps damit Sie keine Fehler machen?

Sie möchten das Risiko eines Fehlkaufes ausschließen und beim Wohnungskauf richtig vorgehen?

Der Kauf einer Eigentumswohnung hat eigene Risiken

Tipps zum Kauf einer Wohnung

Gerade beim Kauf einer Eigentumswohnung ist eine sachverständige Kaufberatung sehr wichtig. Die Fallstricke liegen im gemeinschaftlichen Eigentum und in den Teilungsvereinbarungen, sowie in den Beschlüssen, welche auch für Sie Gültigkeit haben.

Neben der sachlichen Bewertung gebe ich Ihnen auch ein Stück Sicherheit die richtige Entscheidung getroffen zu haben und unterstütze Sie beim Kaufvorgang.

Sehen Sie sich die folgenden Tipps zum Kauf einer Wohnung an. Alternativ empfehle ich Ihnen meinen kostenlosen Ratgeber mit noch mehr Insider- Tipps.

Als freier Sachverständiger für Wohnimmobilien erlebe ich immer wieder, dass gerade Eigentumswohnungen oft bedenkenlos und ohne Prüfung gekauft werden. Wenn das "Kind dann in den Brunnen gefallen ist", dann wird erst ein Gutachter beauftragt, um gerichtlich zu retten was noch zu retten ist.

Die zweite Besichtigung sollte mit einem Immobilien Sachverständigen erfolgen, der sich auch mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten auskennt - das ist günstiger (ab 350,-€).

Auch bezüglich der oft überzogenen Kaufpreise können Sie sich dadurch oft tausende von EURO sparen.

Worauf ist bei Eigentumswohnungen zu achten

Messgeräte und Sachverstand für Ihre Sicherheit

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, dann sollten Sie nicht nur die Wohnung an sich betrachten, sondern auch das gesamte Haus. Sie kaufen sich in eine Hausgemeinschaft mit ein. Sie sind dann auch an der Erhaltung und Instandsetzung dieses gesamten Hauses mit verpflichtet.
Eine Wertermittlung nur auf Grundlage der vergleichbaren Quadratmeterpreise zu machen wäre fatal. Als Sachverständiger prüfe ich auch das gesamte Haus, damit zukünftige finanzielle Risiken erkannt und mitkalkuliert werden können.

Ein Beispiel von solchen Instandhaltungsrisiken:

Eine Kundin wollte eine 3 Zimmer Eigentumswohnung kaufen. Der Verkäufer legte ein Kaufpreis Gutachten eines öffentlichen Gutachters vor. Dieser kam anhand von Vergleichspreisen auf einen Wert von 123000,-€. Das wäre für den Kunden das finanziell maximal machbare gewesen. Sie wollte jedoch noch einen eigenen unabhängigen Berater einschalten und beauftragte mich.
Ich bewertete nicht nur die Wohnung (die war schön und fast mängelfrei), sondern auch die gesamte Wohnanlage. Optisch sah das Haus, gut aus. Baujahrbedingt (1978) ist aber mit einer neuen Heizanlage zu rechnen. Vermoosungen am Putz machen einen Anstrich nötig und die Holzfenster und Balkone werden auch in den nächsten Jahren zur Sanierung anstehen. Bei der Prüfung der Protokolle aus der Eigentümerversammlung stellte ich fest, dass viele Eigentümer schon öfter den Antrag auf eine Komplettsanierung, inkl. einer energetischen Maßnahme, gestellt haben. Die Gesamtkosten von rund 180000,-€ wären aber nicht durch die angesparte Instandhaltungsrücklage gedeckt. Auf die ETW meiner Kundin würde dann eine Sonderumlage von ca. 14.000,-€ zukommen. Die Hausverwaltung bestätigte die Notwendigkeit dieser Investitionen in den nächsten Jahren.
Diese finanzielle Zeitbombe, welche auf den ersten Blick nicht zu sehen ist und noch ein paar Korrekturen des vorliegenden Gutachtens, senkten den Preis auf 106.000,-€. Der Verkäufer ging aufgrund der Ausführungen auf diesen Preis ein.
17.000,-€ erspart und dadurch die notwendige Reserve für die kommenden Sonderumlagen.

Bitte bewerten Sie nicht nur die Wohnung!

Die rechtlichen Gegebenheiten der Eigentumswohnung

Das Immobilienrecht überprüfen Rechtliche Probleme bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen rechtzeitig erkennen und vor Kauf regeln. Das Immobilien- Grundbuch und Vertragsrecht ist bei Immobilien schon recht kompliziert. Lassen Sie einmal einen Fachmann die Situation beurteilen, damit der Notar vielleicht noch gegensteuern kann.

Bei Eigentumswohnungen liegen die Probleme, neben den baujahrtypischen Problemzonen, oft in der gemeinschaftlichen Substanz, sowie in der rechtlichen Regelung der Gemeinschaft. Die Teilungserklärung wurde oft nur sehr einfach und manchmal auch sehr unvorteilhaft formuliert. Es muss dringend geprüft werden, ob darin Regelungen gelten, die für Ihre gewünschte Wohnung unvorteilhaft sind. Die Teilungserklärung ist das Grundgesetz der Wohnanlage. Sie kann nur mit einstimmigem Beschluss aller Miteigentümer geändert werden.

Ich bin immer wieder erstaunt darüber, dass Käufer Wohnungen kaufen und dieser wichtige Vertrag erst bei der notariellen Protokollierung übergeben wird. In der Regel wurde dieses „Grundgesetz“ nicht einmal gelesen, geschweige denn verstanden. Der Notar verweist nur auf diese Urkunde. Vorgelesen und erklärt wird sie von ihm i.d.R. nicht. Was für ein Leichtsinn.

Genauso ist es mit dem Protokollen und Beschlussfassungen aus den Eigentümerversammlungen. Wussten Sie, dass auch Jahre zurückliegende Beschlüsse für Sie bindend sind, auch wenn Sie davon nichts wussten?

Es werden jedes Jahr unzählige Gerichtstermine abgehalten, weil Käufer sich in der Eigentümergemeinschaft benachteiligt und vom Verkäufer betrogen fühlen. Wenn man sich die Urteile ansieht, dann geht dabei eines klar hervor: „Der Käufer hätte sich vor Kauf informieren und beraten lassen können". Auch der Verkäufer muss nicht explizit auf zurückliegende Beschlüsse oder Regelungen in der Teilungserklärung hinweisen.“

Was es sonst noch gibt

Ein weiteres Thema bei Wohnungen ist, dass diese oft gar keine Eigentumswohnungen im rechtlichen Sinne sind. Dies kommt noch sehr oft in den Altstädten und Kernbereichen von Gemeinden vor. Sie sehen aus wie ganz normale Wohnungen. Oft wird auch der Preis so festgelegt, als wären diese auch Eigentumswohnungen. Wenn sie eine solche im altrechtlichen Stockwerkseigentum befindliche Wohnung kaufen, dann werden Sie womöglich erst bei einer größeren Sanierung feststellen, dass nur Sie z.B. das Dach bezahlen müssen und die anderen Eigentümer gar nicht daran denken, sich dabei zu beteiligen. Und Vieles mehr…

Ich kenne sogar Immobilienmakler, die diesen wichtigen rechtlichen Unterschied immer noch nicht kennen. Von den oft ahnungslosen Immobilienverkäufern erst gar nicht gesprochen. Diese hatten vielleicht auch noch kein Problem mit der Immobilie. Im Zweifel bekommen Sie diese erst zu spüren, wenn es zu spät ist.

Informieren Sie sich hier, welche Leistungen und Vorteile, Sie durch meine Wohnungskaufberatung und Wertschätzung bekommen könnten. Schon für 350,-€ können Sie beruhigt kaufen und nebenbei auch noch viel Geld sparen. (Link)

Wichtige Unterlagen -Kauf einer Eigentumswohnung

  • Der Grundbuchauszug - Wohnungsgrundbuch
  • Die Teilungserklärung - Das Wohnanlagen Grundgesetz - WICHTIG: Diese wird kaum gelesen geschweige denn verstanden. (Ich kann dabei helfen)
  • Kopien aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung - Was gehört zu der Wohnung? Welche Sondernutzungsrechte bestehen?
  • Grundrisse und Wohnflächenaufstellung
  • Lageplan der Wohnanlage
  • Zumindest die letzten Beschlüsse aus der Eigentümerversammlung - welche Beschlüsse sind wertmindernd und welche Sanierungsbeschlüsse kosten Sie zukünftig Geld?
  • Anschrift und zuständiger Mitarbeiter der Hausverwaltung
  • Letzte Wohnungsabrechnung
  • Stand der Instandhaltungsrücklage. Können zukünftige Instandhaltungsmaßnahmen daraus bezahlt werden oder ist gleich mit zusätzlichen Ausgaben zu rechnen?

Diese Unterlagen benötigen Sie auch für die spätere Finanzierung. Es schadet also nichts, diese schon frühzeitig vom Eigentümer zu besorgen, damit bei einer Kaufentscheidung, die Finanzierung auch noch rechtzeitig gesichert werden kann. Ein Zeitvorteil kann ein Vorteil gegenüber noch dazukommende Mitbieter sein.

Lesen Sie hier warum eine unabhängige Immobilienberatung beim Kauf einer Eigentumswohnung wichtig sein kann. (Link)

Mein Honorar für diese Leistungen:

Für diese Wohnungskauf Beratung berechne ich Pauschal für das Beratungsgebiet 1 nur 350,-€ und für das Beratungsgebiet 2 nur 390,-€ jeweils inkl. MwSt. und Fahrkosten. Für das Gebiet München 447,-€ und Stuttgart 460,-€. Alles fair und Pauschal.

Im Verhältnis zu den sonstigen Kaufnebenkosten oder der Preis für ein Verkehrswertgutachten nach HOAI, ist dieser Betrag verschwindend gering.
Sie kaufen dafür mit einem guten Gefühl und minimieren Ihre Kaufrisiken. Nebenbei können Sie eventuell auch noch am Kaufpreis sparen.

Meine Leistungen in Kurzform:

Sehen Sie sich die Leistungen an...

  • Gemeinsamer Besichtigungstermin Ihrer Wunsch Wohnung
  • Sachverständiger Check nach Baumängeln, Feuchte, Schimmel etc., sowie Kontrolle der immobilienrechlichen Gegebenheiten und Check der oft recht umfangreichen Unterlagen
  • Werteinschätzung der Wohnung und Einschätzung der zu erwartenden Kosten für Mängel und Instandhaltungen (auch der gesamten Wohnanlage)
  • Besprechung, Beratung und Tipps für das weitere Vorgehen
  • Optional: Unterstützung bei der Kaufpreisverhandlung und Kaufvertragsvorbereitung
  • Auch nach meinem Auftrag helfe ich Ihnen, wenn Fragen auftauchen

Für eine genauere Suche: Google Maps hier klicken...

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Sprechen Sie unverbindlich mit mir Ihr Immocheck Kaufberater Thomas Schröck.

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Ich werde Sie dann schnellstmöglich zurückrufen und mit Ihnen Ihre Fragen und Vorstellungen, sowie den Ablauf meiner Kaufberatung zu besprechen. Sie können danach entscheiden, ob mein Service für Sie interessant ist.

Alternativ können Sie mich auch direkt unter Tel. 08331-497339 anrufen. Sollte ich nicht im Büro sein - einfach auf den AB sprechen - ich rufe schnellstmöglich zurück!
Sie können auch eine eine Email an immocheck-kaufberatung@email.de senden.
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Hinweis:

Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren.

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Auf diesen Seiten geht es um Fragen und Tipps zum Eigentumswohnung kaufen bzw. für den Kauf einer Wohnung. Sie erhalten aber nicht nur Tipps sondern auch einen Ratgeber für das "wie Wohnung kauf" und Wohnungskauf, der Ihnen aufzeigt wie Sie am besten kaufen, damit Sie wissen worauf es ankommt, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen.

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