Sichern Sie Ihre Ansprüche im Kaufvertrag ab

Das Immobilienrecht überprüfen Rechtliche Probleme bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen rechtzeitig erkennen und vor Kauf regeln. Das Immobilien- Grundbuch und Vertragsrecht ist bei Immobilien schon recht kompliziert. Lassen Sie einmal einen Fachmann die Situation beurteilen, damit der Notar vielleicht noch gegensteuern kann.

Alles was jetzt verhandelt wurde, sollte in den Kaufvertrag auch schriftlich vereinbart werden. Der notarielle Kaufvertrag ist Ihre letzte Möglichkeit sich abzusichern. Gesprochenes oder versprochenes hat keine rechtliche Bindung.

Überlassen Sie die Initiative für die Vorbereitung dieses wichtigen Vertrages nicht dem Verkäufer. Sonst bekommen Sie bestensfalls ein neutrales Standardwerk.

Im Standard Kaufvertrag für gebrauchte Immobilien haben Sie als Käufer fast immer keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Sie kaufen wie gesehen.
Auch werden meist Vereinbarungen und Versprechen des Verkäufers nicht explizit im Kaufvertrag niedergeschrieben. (..na ja, das machen wir dann halt so oder so ... ist ja kein Problem) Aus meiner Erfahrung werden diese Dinge aber oft zum Problem und keiner will mehr was davon wissen. Ziel in den Verhandlungen muss es auch sein, zugesicherte Eigenschaften herauszuarbeiten, die dann im Kaufvertrag Ihre Rechte (Im Falle des Falles) zu sichern.

Viele Käufer gehen mit diesem Thema viel zu locker um. Nach dem Motto: Jetzt wurde doch alles besprochen - der Notartermin ist dann nur noch lästige Pflichtsache.

Da die Kaufpreisverhandlungen sehr eng mit dem Immobilien Kaufvertrag verbunden sind, biete ich diese beiden Services auch nur zusammen an. Nur dann ist auch gewährleistet, dass im Kaufvertrag auch alles drin steht was wichtig werden könnte und verhandelt wurde.

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Hinweis:

Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Im Bedarfsfall empfehle ich einen Rechtsanwalt oder letztentlich einen Notar zu konsultieren.

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